Die Bundesregierung hat mit der Impfverordnung geregelt, wer in Deutschland zuerst gegen das Coronavirus geimpft werden soll. Da anfangs nur eine begrenzte Menge an Impfdosen zur Verfügung stehen wird, ist in der Verordnung eine Priorisierung nach den drei Stufen höchste, hohe und erhöhte Priorität vorgesehen. Danach folgen in einer vierten Gruppe alle Menschen, die nicht in einer der Priorisierungsstufen erwähnt werden.
Zitat aus WIKI "Priorisierung der COVID-19-Impfmaßnahmen"Die Priorisierung der COVID-19-Impfmaßnahmen bezeichnet Auswahlentscheidungen darüber, welche Teile der Bevölkerung in welchen Gebieten in welcher Reihenfolge geimpft werden sollen, wenn ein SARS-CoV-2-Impfstoff verfügbar ist, um die COVID-19-Pandemie zu bekämpfen.
Ziel der Impfung ist es, eine Immunantwort im Geimpften zu erzeugen, die vor der durch das Virus SARS-CoV-2 hervorgerufene Erkrankung COVID-19 oder vor einer Infektion selbst schützt. Nachdem der Impfstoff nicht sofort weltweit in ausreichender Menge vorhanden ist, erfordert die anfängliche Knappheit von COVID-19-Impfstoffen und begrenzten Impfkapazitäten das Setzen von Prioritäten, gestaffelt u. a. nach dem Alter.
„Das Alter ist das höchste Einzelrisiko für Intensivbetten und Beatmungsbetten – dem folgen Vorerkrankungen“.[1] Priorisierung bedeutet dabei, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen bevorzugt zur freiwilligen Impfung zugelassen werden, sie bedeutet jedoch keine Impfpflicht.