
Zunächst deren Anzahl und Verteilung auf 16 Bundesländer.
Erstaunlich, eine Google-Abfrage "Anzahl deutscher Gesundheitsämter" fördert Angaben wie (RKI) "In Deutschland gibt es rund 400 Gesundheitsämter." oder http://www.gesundheitsaemter-deutschland.de/ "Über 400 Gesundheitsämter in Deutschland"
Das ist leider noch nicht alles - es geht auch noch unübersichlicherZitat aus WIKI "Gesundheitsamt" Das Gesundheitsamt ist als am Ort tätige Behörde Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Den Gesundheitsämtern obliegt dabei die Durchführung der ärztlichen Aufgaben der Gesundheitsverwaltung.
Man unterscheidet in Deutschland staatliche (gibt es z. B. in Baden-Württemberg und Bayern eingegliedert in die Landratsämter) und kommunale Gesundheitsämter oder Gesundheitsbehörden.
Ab 2001 wurden zahlreiche kommunale Gesundheitsämter in „Fachdienst Gesundheit“ umbenannt, andere sind in den Landratsämtern angesiedelt und heißen nicht mehr „Gesundheitsamt“, sondern „Abteilung“ bzw. „Sachgebiet Gesundheitswesen“; auch „untere Gesundheitsbehörde“ findet sich als Bezeichnung. Siehe hierzu die Gesetze der Bundesländer über deren öffentlichen Gesundheitsdienst.
Die Leitung eines Gesundheitsamtes bzw. eines Fachdienstes Gesundheit wird in der Regel durch einen Amtsarzt wahrgenommen.

"KommunalWiki" HEINRICH BÖLL STIFTUNG
In Kenntnis dieser Zusammenhänge ist es überhaupt nichtmehr verwunderlich, wenn in Zeiten der lfd. Pandemie kaum noch jemand eine wirkliche Kontrolle ausübt. Man siehts sich organisatorisch in die Zeit vor der Deutschen Reichsgründung 1871 in die Kleinstaaterei zurückversetztBezeichnungen und Zuständigkeiten
In der Öffentlichkeit ist der Begriff "Gesundheitsamt" gängig, doch dies ist nicht in allen Bundesländern die offizielle Bezeichnung. So ist auch der Begriff „Fachdienst Gesundheit“ oder „medizinischer Fachdienst“ anzutreffen, teilweise auch die Organisationsform als „Abteilung Gesundheitwesen“ oder „Sachgebiet Gesundheitwesen“ im Landratsamt; schließlich kommt auch die Benennung als „Untere Gesundheitsbehörde“ vor.
Rechtliche Grundlage des Handelns der Gesundheitsämter sind vor allem die Gesetze bzw. (in Thüringen) Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst des jeweiligen Landes; siehe im Einzelnen unten unter Rechtsgrundlagen.
In Deutschland gibt es derzeit (2020) ca. 375 Gesundheitsämter, da nicht alle der rund 400 Kreise und kreisfreien Städte ein eigenes Gesundheitsamt haben. Sofern ein Gesundheitsamt für zwei Gebietskörperschaften zuständig ist, beruht dies entweder auf dem entsprechenden Landesgesetz oder auf einer Vereinbarung, in zwei Fällen ist ein Zweckverband Träger eines gemeinsamen Gesundheitsamtes.
Besonderheiten in einzelnen Bundesländern
In Baden-Württemberg verfügen unter den Stadtkreisen nur Stuttgart, Mannheim und Heilbronn über eigene, als "Untere Gesundheitsbehörde" bezeichnete Gesundheitsämter. In den anderen Stadtkreisen, in denen Landratsämter ihren Sitz haben, sind entsprechende Abteilungen des Landratsamtes zuständig, in Baden-Baden das Landratsamt Rastatt.
In Bayern sind die Aufgaben Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz gemeinsam geregelt und werden von einer entsprechenden Abteilung im Landratsamt verantwortet. Kreisfreie Gemeinden, deren Gebiet von dem Landkreis umschlossen wird oder die den gleichen Namen tragen wie der angrenzende Landkreis, verfügen nicht über ein eigenes Gesundheitsamt; hier ist die entsprechende Untere Gesundheitsbehörde im Landratsamt des entsprechenden Kreises zuständig.
In den Stadtstaten Berlin und Hamburg ist der öffentliche Gesundheitsdienst ähnlich zweistufig aufgebaut wie in den Flächenländern; hier gibt es eine Landesgesundheitsbehörde sowie Gesundheitsämter in den Bezirken.
Im Land Bremen gibt es dagegen ein zentrales Gesundheitsamt für die Stadtgemeinde Bremen und eines in Bremerhaven sowie ein Landesgesundheitsamt für die Hafengebiete. Als einziges Land verpflichtet Bremen den öffentlichen Gesundheitsdienst in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Lande Bremen ausdrücklich, unterschiedliche Lebenslagen, Gesundheitsrisiken etc. von Männern und Frauen zu berücksichtigen.
In Hessen haben 19 der 21 Landkreise und 3 der 5 kreisfreien Städte ein eigenes Gesundheitsamt. Die Stadt Kassel und der Landkreis Kassel sowie die Stadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg haben jeweils ein gemeinsames Gesundheitsamt; Grundlage ist im ersten Fall eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, im zweiten Fall ein eigens dafür gebildeter Zweckverband.
In Niedersachsen besitzen die meisten Landkreise und kreisfreien Städte ein eigenes Gesundheitsamt (im Gesetz "medizinischer Fachdienst" genannt), mit zwei Ausnahmen: Die Stadt Osnabrück und Landkreis Osnabrück betreiben auf Grundlage einer Zweckvereinbarung ein gemeinsames Gesundheitsamt unter der Verantwortung des Kreises, und die Landkreise Uelzen und Lüchow-Danneberg haben einen Zweckverband für ein gemeinsames Gesundheitsamt gegründet.
In Nordrhein-Westfalen gibt es zwischen den unteren Gesundheitsbehörden (Kreise und kreisfreie Städte) und den obersten Landesbehörden eine zusätzliche Ebene: Die Bezirksregierungen fungieren als "mittlere Landesgesundheitsbehörden". Das Gesetz (§ 24 ÖGDG NRW) sieht daneben in allen Kommunen Gesundheitskonferenzen mit beratender und empfehlender Rolle vor.
Rheinland-Pfalz hat mit einem eigenen Landesgesetz im Jahr 1996 alle bis dahin bestehenden Gesundheitsämter in den Landkreisen zusammengefasst, die seitdem auch für die kreisfreien Städte zuständig sind. Eine kreisfreie Stadt kann nur dann ein eigenes Gesundheitsamt bilden, wenn sie mehr Einwohner*innen hat als der Landkreis oder wenn sie gemeinsam mit dem Kreis dies beantragt und die Landesregierung zustimmt (§ 2 Abs. 3 des Landesgesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst); dies war bisher nicht der Fall.
Im Saarland sind die Gesundheitsämter bei den fünf Landkreisen sowie beim Regionalverband Saarbrücken angesiedelt.

Um den ganzen Irrsinn zu kennen, ist das es nützlich das "KommunalWiki" der HEINRICH BÖLL STIFTUNG komplett zu lesen
Man könnte so auf den Gedanken kommen - keiner weiß so ganz genau wie viele das am Ende sind ? Nun ich lade mir täglich von der WEB-Seite der "Berliner Morgenpost" die "Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage" per "copy and past" heunter und werte sie weiter aus. So gehe ich wohl zu recht davon aus, gegenwärtig gibt es exakt 412 "Gesundheitsämter" die durchaus auch als "Fachdienst Gesundheit" existieren mögen. Nach etwas Sortierarbeit habe ich folgende Tatsachen herausgefunden (nicht das bestimmte Dinge wirklich neu sind
