Coronavirus-Impfverordnung - CoronaImpfV

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Coronavirus-Impfverordnung - CoronaImpfV

Ungelesener Beitrag von admin » 14.01.2021, 09:07

Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung - CoronaImpfV)
Zitatquelle © Informationen zum Impfen
Sie ebnet den Weg aus der Pandemie: die Corona-Schutzimpfung. Früher als erwartet steht in Deutschland ein erster Impfstoff gegen COVID-19 bereit. Nun stellen sich Bürgerinnen und Bürger viele Fragen: Wann und wo können sich Personen impfen lassen? Wie sicher ist der Impfstoff? Welche Bürgerinnen und Bürger haben Priorität bei der Impfung? Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier.
Zitatquelle © Impfverordnung: Ärzte müssen zunächst keine Atteste ausstellen

Drei Priorisierungsstufen

Die Bundesregierung hat mit der Impfverordnung geregelt, wer in Deutschland zuerst gegen das Coronavirus geimpft werden soll. Da anfangs nur eine begrenzte Menge an Impfdosen zur Verfügung stehen wird, ist in der Verordnung eine Priorisierung nach den drei Stufen höchste, hohe und erhöhte Priorität vorgesehen. Danach folgen in einer vierten Gruppe alle Menschen, die nicht in einer der Priorisierungsstufen erwähnt werden.
Zitat aus WIKI "Priorisierung der COVID-19-Impfmaßnahmen"Die Priorisierung der COVID-19-Impfmaßnahmen bezeichnet Auswahlentscheidungen darüber, welche Teile der Bevölkerung in welchen Gebieten in welcher Reihenfolge geimpft werden sollen, wenn ein SARS-CoV-2-Impfstoff verfügbar ist, um die COVID-19-Pandemie zu bekämpfen.

Ziel der Impfung ist es, eine Immunantwort im Geimpften zu erzeugen, die vor der durch das Virus SARS-CoV-2 hervorgerufene Erkrankung COVID-19 oder vor einer Infektion selbst schützt. Nachdem der Impfstoff nicht sofort weltweit in ausreichender Menge vorhanden ist, erfordert die anfängliche Knappheit von COVID-19-Impfstoffen und begrenzten Impfkapazitäten das Setzen von Prioritäten, gestaffelt u. a. nach dem Alter.

„Das Alter ist das höchste Einzelrisiko für Intensivbetten und Beatmungsbetten – dem folgen Vorerkrankungen“.[1] Priorisierung bedeutet dabei, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen bevorzugt zur freiwilligen Impfung zugelassen werden, sie bedeutet jedoch keine Impfpflicht.
Quelle RKI "Fragen zur STIKO-Impfempfehlung (Stand 13.1.2021)"

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