Zuständige Behörden für Deutschland - Bundesministerium für Gesundheit

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Zuständige Behörden für Deutschland - Bundesministerium für Gesundheit

Ungelesener Beitrag von admin » 25.04.2020, 12:21

Den in Folge genannten Bundesbehörden steht das Bundesministerium für Gesundheit [BMG] als Oberste Bundesbehörde vor.

Bundesministerium für Gesundheit BMG (WIKIPEDIA)


Bundesbehörde

aus WIKIPEDIA :
Bundesbehörde (Deutschland)

Bundesbehörden sind in Deutschland Behörden des Bundes. Sie nehmen Aufgaben der bundeseigenen Verwaltung in Deutschland wahr. Zu den Bundesbehörden zählen nicht rechtsfähige Behörden der unmittelbaren Staatsverwaltung sowie Anstalten und Körperschaft des öffentlichen Rechts mit der mittelbaren Staatsverwaltung mit eigener Rechtsfähigkeit. Einige Bundesanstalten können, entgegen ihrem Namen, nichtrechtsfähige Bundesoberbehörden sein.

Keine Bundesbehörden sind die militärischen Dienststellen der Streitkräfte. Sie nehmen keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr und fallen daher nicht unter den Behördenbegriff.

Bundesbehörden lassen nach ihrer hierarchischen Stellung wie folgt einteilen:

Obere Bundesbehörden

Bundesoberbehörden (auch Obere Bundesbehörden genannt)
Bundesmittelbehörden
Bundesunterbehörden (auch Ortsbehörden genannt)

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Zuständige Behörden für Deutschland RKI

Ungelesener Beitrag von admin » 25.04.2020, 12:33

Robert Koch-Institut (RKI)

aus WIKIPEDIA :
Das Robert Koch-Institut, amtliche Schreibweise bis 1994 Robert-Koch-Institut) ist eine selbstständige deutsche Bundesoberbehörde für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten.

Als Einrichtung der öffentlichen Gesundheitspflege hat es die Gesundheit der Gesamtbevölkerung im Blick und ist eine zentrale Forschungseinrichtung der Bundesrepublik Deutschland.

Sein Hauptsitz befindet sich im Berliner Ortsteil Wedding. Das RKI ist nach dem Mediziner und Mikrobiologen Robert Koch benannt und direkt dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellt.
RKI Startseite

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Zuständige Behörden für Deutschland BZgA

Ungelesener Beitrag von admin » 25.04.2020, 12:39

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

aus WIKIPEDIA :
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Behörde hat ihren Sitz in Köln und wird geleitet von Heidrun Thaiss.

Gegründet wurde die BZgA im Jahre 1967. Sie ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Ressortforschungseinrichtungen.

Aufgaben und Tätigkeiten

Die BZgA hat die Aufgabe, die Bereitschaft der Bürger zu fördern, sich verantwortungsbewusst und gesundheitsgerecht zu verhalten und das Gesundheitssystem sachgerecht zu nutzen.

Die Schwerpunkte der BZgA sind Aidsprävention, Sexualaufklärung, Suchtprävention bei legalen und illegalen Drogen, Kinder- und Jugendgesundheit, gesunde Ernährung und Organspende. Des Weiteren werden Studien und Untersuchungen durchgeführt oder in Auftrag gegeben, um die Aufklärungsarbeit zu verbessern. Die Studien werden regelmäßig veröffentlicht.
BZgA

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Zuständige Behörden für Deutschland PEI

Ungelesener Beitrag von admin » 25.04.2020, 13:01

Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel - Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

aus WIKIPEDIA :
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Langen ist das deutsche Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel.

Der neue Behördenname löste am 23. Juli 2009 die alte Bezeichnung Bundesamt für Sera und Impfstoffe ab. Es ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Benannt wurde es nach seinem ersten Direktor, dem deutschen Mediziner und Nobelpreisträger Paul Ehrlich. Am 7. Juli 1972 wurde es mit dem Gesetz zur Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe zu einer selbständigen Bundesoberbehörde.

Aufgaben

Das Paul-Ehrlich-Institut ist zuständig für die Zulassung und staatliche Chargenfreigabe von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln[3] und trägt wesentlich zur Sicherheit dieser Arzneimittel bei. Seit August 2004 (12. Novelle des Arzneimittelgesetzes) gehört auch die Genehmigung klinischer Studien der von ihm betreuten Arzneimittel zu den Aufgaben des Instituts.

Zu den Arzneimitteln, die vom Paul-Ehrlich-Institut bewertet werden, gehören :

Impfstoffe und Sera für Mensch und Tier,

Allergenpräparate,

monoklonale Antikörper,

Arzneimittel aus Blut,

Arzneimittel für neuartige Therapien (somatische Zelltherapeutika, Gentherapeutika, Tissue Engineering Produkte) und
Gewebezubereitungen.

Eine wichtige Aufgabe des Paul-Ehrlich-Instituts ist neben der Zulassung auch die wissenschaftliche Beratung.

Außerdem gehört die Forschung zu den zentralen Aufgaben des Instituts.
PEI

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Re: Zuständige Behörden für Deutschland - DIMDI

Ungelesener Beitrag von admin » 25.04.2020, 13:12

Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)

aus WIKIPEDIA :
Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit.

Es wurde 1969 mit Sitz in Köln gegründet. Zu seinen Aufgaben gehört es, der fachlich interessierten Öffentlichkeit aktuelle Informationen aus dem gesamten Gebiet der Human- und Zahnmedizin, einfach und schnell zugänglich zu machen. Darüber hinaus beteiligt sich das DIMDI auch maßgeblich an der Entwicklung des weltweit anerkannten Klassifikationssystems für medizinische Diagnosen, der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten (ICD).

Das DIMDI ist außerdem Herausgeber deutscher Versionen medizinischer Klassifikationen und führt nationale Register u. a. zu klinischen Studien und legalen Arzneimittel-Versandhändlern.

Medizinische Klassifikations- und Nomenklatursysteme

Die Organisation ist Herausgeber der deutschsprachigen Fassungen medizinischer Klassifikationen wie ICD-10, ICF, OPS und ATC, von Thesauri und Nomenklaturen wie MeSH und UMDNS sowie von weiteren Begriffsystemen (Alpha-ID, LOINC, Objekt-Identifikatoren [OID]), die für den elektronischen Datenaustausch im Gesundheitswesen wichtig sind.

Die vom DIMDI herausgegebenen Klassifikationen ICD-10-GM und OPS bilden eine wichtige Grundlage für das pauschalierende Entgeltsystem G-DRG, das vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) bereitgestellt und in der stationären Versorgung eingesetzt wird. Beide Klassifikationen unterliegen dabei einem aufwändigen Pflegeverfahren auf Basis eines zurzeit jährlich unter Federführung des DIMDI durchgeführten Vorschlagsverfahrens.
DIMDI

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Re: Zuständige Behörden für Deutschland - BfArM

Ungelesener Beitrag von admin » 25.04.2020, 13:42

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

aus WIKIPEDIA :
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbständige Bundesoberbehörde mit Sitz in der Bundesstadt Bonn. Das Institut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit beschäftigt rund 1100 Mitarbeiter (Mediziner, Pharmazeuten, Chemiker, Biologen, Juristen sowie technisches Personal).

Aufgaben

Hauptaufgaben des BfArM sind die Zulassung von Fertigarzneimitteln (inklusive der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen Phytotherapie, Homöopathie und anthroposophische Medizin), die Registrierung homöopathischer und traditioneller pflanzlicher Arzneimittel, die Erfassung und Bewertung sowie Abwehr von Arzneimittelrisiken (Pharmakovigilanz), die zentrale Erfassung und Bewertung von Risiken bei Medizinprodukten, die Überwachung des (legalen) Verkehrs von Betäubungsmitteln und Grundstoffen, die Beratung der Bundesregierung sowie Forschungsaufgaben.

Rechtlicher Rahmen für diese Aufgaben sind u. a. das Arzneimittelgesetz (AMG), das Medizinproduktegesetz (MPG), das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) sowie die hierzu jeweils erlassenen Verordnungen.

Die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen hat ihren Sitz am BfArM. Das BfArM ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Ressortforschungseinrichtungen. Die Bundesopiumstelle (BOPST) gehört zum Geschäftsbereich des BfArM.

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2017 dürfe das BfArM Schwerstkranken in „extremen Notlagen“ den Kauf einer Selbsttötungsarznei nicht verwehren. Die Bundesregierung weigert sich, das Urteil umzusetzen.
BfArM

Dies wurde inzwischen vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) letzinstanzlich anders entschieden :

BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15 -, Rn. (1-343), Zum Urteil des Zweiten Senats vom 26. Februar 2020

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