Zunächst der Link :
Quelle : imowell "Einsparpotential von Infrarotheizungen"
Die für mich bislang beste und leicht nachvollziehbarer Darstellung mittels realer "Verbrauchswerte" über ein ganzes Jahr. Nachvollziehbar ist dabei dank der "Gradtagszahlen (GTZ)" auch die "wetterbereinigte" Darstellung "Energieeinsatz 2012 mit Infrarotheizungen in kWh" im Folgejahr.
Hier wird zwar eine Anlage mit dem Verbrauch von Nachtspeicheröfen in 2011 mit den Werten im Folgejahr - diesmal mit "Infrarotheizungen" statt der Nachtspeicheröfen verglichen. Dabei wurde zum realistischen Vergleich diese Methode angewandt :
imowell hat geschrieben:In der folgenden Tabelle haben wir die monatlichen Verbräuche von 2011 mit Nachtspeicherheizungen den Verbräuchen von 2012 mit Infrarotheizungen gegenüber gestellt.
Da die Temperaturen natürlich in beiden Jahren nicht identisch waren, wurden die Gradtagzahlen (GTZ) beider Jahre mit berücksichtigt. Die Gradtagzahl für einen Monat errechnet sich aus der Summe der Temperaturdifferenzen jedes einzelnen Tages zwischen der gewünschten Innentemperatur und der Außentemperatur.
Wie man daraus ersehen kann, war der über die GTZ errechnete Energiebedarf in 2011 tatsächlich (wenig verwunderlich) unterschiedlich gegenüber den tatsächlichen Messergebnissen in 2012.
Das für eine exakten Vergleich notwendige Objekt, kann eben nur im selben Jahr mit EINER Methode beheizt werden. Um den Energieeinsatz der Methode "Infrarotheizung" für das vergangene Jahr exakt zu berechnen, wurde der tatsächlich notwendige Energieeinsatz über die realen GTZ von 2011 so berechnet, als wäre auch in 2011 eine Infrarotheizung (die inzwischen ab 2012 aktiv ist) statt der Nachtspeicheröfen genutzt worden.
Warum ist dieses Rechenmodell überhaupt auch für mich "interessant"
Nun ich habe die "wetterbereinigten" Ergebnisse die ja 2011 abbilden, meine PV-Erträge aus 2011 so behandelt, als wäre die benötigte Energie aus meiner PV-Anlage genutzt worden. Das ich dazu die vorgefundenen Zahlen so nutze, als wäre mein Haus identisch zu dem von "imowell" ausgestatteten Gebäude, spricht entlang meiner Ergebnisse keinesfalls gegen die Aussagen und Absichten von "imowell". Eher ist das Gegenteil der Fall. In Kombination mit einer gleichgroßen oder angepassten PV-Anlage, würde sich für den Betreiber erhebliche Vorteile ergeben. Dies trifft in allen Fällen, wo mit der Methode "Infrarotheizung" plus PV-Anlage gearbeitet wird. Der Anteil von in den Heizmonaten unvermeidbaren Bezugsenergie geht deutlich zurück. Damit ist auch widerlegt, es sein unsinnig mittels el. Strom zu heizen. Mit den richtigen Methoden und Mitteln dürfte die Heizmethode die wohl umweltfreundlichste sein. Um die Darstellung zu vereinfachen, habe ich alle Daten in die Tabellenkalkulation "Calc " (LibreOffice) übernommen und davon diese Screenshots angefertigt :
Links und Mitte die Daten die ich von "imowell" übernommen habe :
Rechts davon der Vergleich der wetterbereinigten Infrarotdaten mit den PV-Erträgen aus den Vergleichsmonaten für PV 25 in 2011
Drei Werte die sich daraus ergeben :
1. die (gemessen) benötigte Energie mit Nachtspeicheröfen (Fremdbezug) ........ = 12.789 kWh
2. die (errechnete) benötigte Energie für Infrarotheizung (Fremdbezug) ............ = 8.693 kWh
3. die (errechnete) benötigte Energie für Infrarotheizung + PV (Fremdbezug) ...... = 4.173 kWh
Verglichen mit dem notwendigen Fremdbezug von 12.789 kWh für die Nachtspeicherlösung, wären für den selben Wärmebedarf bei Nutzung der Infrarotheizung nur noch ein Fremdbezug von 8.693 kWh (67,97%) angefallen.
Infrarotheizung in Kombination mit PV hätte den Fremdbezug auf 4.173 kWh (27,4 %) reduziert. Der dazu genutzte Eigenbedarf muss allerdings noch mit dem für Überschuß erzielbaren Betrag (je nach Vertragszeitpunkt EEG) gegengerechnet werden.
Wo auch immer der Fremdbezug real generiert wurde, die notwendige Menge (2.) wurde mehr als halbiert.
Ebenfalls sehr wichtig, PV-Anlagen vor dem Jahr 2009 die ausnahmslos vertragliche die "Volleinspeisung" vereinbart haben, können niergendwo den tatsächlichen Eigenbedarf "sehen" und in all diesen Fällen wird nach 2. der volle Fremdbezug (8.693 kWh) auf der Bezugsrechnung erscheinen. Faktisch werden dennoch lediglich die oben genannten 4.173 kWh von "außen" aus dem Netz eingespeist. Klar wird der PV-Strom physikalisch direkt den nächstgelegenen "Verbrauchern" (hier die Infrarotheizungen) zufließen. "Juristisch" ist dieser Teil jedeoch bereits Eigentum des Netzbetreibers und je nach vereinbartem Tarif, wird der Bezug damit verrechnet....
Letzteres gilt im übrigen für jeden Bezug den jemand der "Volleinspeisung" vertraglich vereinbart hat. Defakto "kauft" der PV-Betreiber den eben generirten Strom zum ortsüblichen Tarif zurück. Selbstverständlich mit allen darauf lastenden zusätzlichen Kosten - auch die jeweilige EEG-Umlage wie jeder sonst auch. Das mag ja für den einen oder anderen "neu"

sein, aber so ist es eben.
Für all diese PV-Betreiber ist die Anschaffung eines Speichers unsinnig. Müßte der "kostentechnisch" doch zudem dort üblichen Bezugstarif "gefüllt" werden. Das macht mit vielen Einschränkungen allenfalls als "Not-Battrie" für Stromausfälle einen in jeder Hinsicht eingeschränkten Sinn..
