Insel ? Halbinsel ? Insel in "Ebbe und Flut" ?

Zusammenstellung von bekannten und unbekannten Tatsachen
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Insel ? Halbinsel ? Insel in "Ebbe und Flut" ?

Ungelesener Beitrag von admin » 09.10.2019, 08:41

August 2014 Der "Betreff" deutet bereits an um was es mir geht. :idea:

Weil die strickt dezentrale Einspeisung von inzwischen 1,2 Millionen PV-Kleinanlagen, die Gewinnerwartungen gleich auf mehreren Gebieten für die 4erBande und Konsorten empfindlich gestört haben, sprangen die üblichen lobbygesteuerten Volksvertreter in die Bresche und stoppen mit der Novellierung des einstigen "Geburtshelfergesetzes" dem EEG der "ersten Tage" abrupt die unerwünschte Konkurrenz.

Was ursprünglich mit über 300 GBp als Ziel vereinbart war (bevor die weitere Förderung erlöschen sollte), wurde in schneller Folge nun auf erwünschte Null abgewürgt. Angeblich, weil die Kosten dem bedauernswerten Verbraucher nicht mehr zugemutet werden können. Das eben diesem wirklich bedauernswerten "nicht privilegierten Endverbraucher" völlig abstruse Zusatzzahlungen in schwindelerregender Höhe zugemutet wird, scheint niemanden ernsthaft zu interessieren. Besonders nicht den "bedauernswerten nicht privilegierten Endverbraucher", dem längst jegliches Verständnis für die wahren Zusammenhänge abhanden gekommen scheint.

Doch alles Klagen hilft nix ! Wer jetzt noch "gegen den Strom schwimmt" sollte genau überlegen warum und besonders wie. Ganz nebenbei auch wenn es schwierig ist "nur wer gegen den Strom schwimmt, gelangt auch zur Quelle !"

Mal sehen ob meine technische Fantasie ausreicht, diese Technologie zumindest als "denkbare Lösung" zu beschreiben.

"Insel" - oder präziser "PV-Inselbetrieb"

Würde bedeuten, die PV-Anlage (inkl. zugehöriger Batterieanlage) ist groß genug um gänzlich über das ganze Jahr seine elektrische Leistung über diese Anlage zu beziehen. OHNE jede Möglichkeit Strom aus dem Netz zu beziehen. Eher unwahrscheinlich, dass sich das inmitten einer Siedlung - Gemeinde oder Stadt realisieren ließe. Von den damit verbunden Kost einmal ganz abgesehen. Denkbar / wünschenswert ist so etwas allenfalls für isolierte Standorte, wo eine Strombezug generell unmöglich ist oder die Kosten für eine Einbindung in ein Ortsnetz jedes vernünftige Maß überschreiten würden.

Womöglich unnötig zu sagen, eine solche "Insel" könnte sicher auch noch anders - "gemischt mit anderen Generatorentypen" betrieben werden

"Halbinsel" - oder präziser "teilweiser PV-Inselbetrieb"

Diese Variante erfordert innerhalb der Gebäudeinstallation eine zuverlässige Trennung des Installationszweigs, welcher über die daraufhin "zugeschnittene" PV-Anlage (inkl. zugehöriger Batterieanlage) dauerhaft und ohne die "normale" Möglichkeit auf Netzbezug umzuschalten, betrieben werden soll.

"Insel in "Ebbe und Flut"" - oder präziser "teilweiser und oder umschaltbarer PV-Inselbetrieb"

Hier werden alle möglichen Betriebsarten den gegenwärtigen Verhältnissen, durch gesicherte Umschaltung innerhalb der Gebäudeinstallation je nach Lage (Tag, Nacht, Jahreszeit und Witterung) nach einem festgelegten Programm flexibel "angepasst".

Allen denkbaren PV-Inselbetriebssituationen" ist strickt gemeinsam, eine Einspeisung ins Ortsnetz unmöglich, während der Kunde der ja beim Leistungsbezug nach "unten" keinerlei Restriktionen ausgesetzt ist Es sei denn, der Tarif für "Kleinabnehmer" würde in seinem Fall "greifen". Ansonsten geht es den Stromlieferanten nichts an wie lange ich z.B. wegen Abwesenheit von meiner Immobilie, einen sehr kleine oder gar keinen Strombedarf habe. Generell würde das EVU ja z.B. bei Zahlungsunfähigkeit auch keine Lieferung leisten oder gar auf einer bestimmte "Mindestabnahme" bestehen.

Einzig die Höhe der Grundgebühr und der wegen Minderabnahme ungünstige Bezugstarife, währen eine voraussehbare "Reaktion" auf diese Art der Konsumverweigerung. Ob und wie ich also den von mir bereits bezahlten Netzzugang (Hausanschluss) nutze liegt ebenso bei mir, wie ich z.B. "Gebrauch" von Straßen, Autobahnen usw. mache. :mrgreen:

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Ungelesener Beitrag von admin » 09.10.2019, 08:43

Was stelle ich mir für meine eigene Situation vor ?

Dazu erst mal eine Bestandsaufnahme !

Ja ich habe bereits eine PV-Kleinanlage die mit 12 kWp gemeldet ist, aber tatsächlich lediglich knappe 11 kWp ausmacht. Durch den Zeitpunkt der Inbetriebnahmen (in 2011), konnte ich zwischen zwei Einspeisevarianten wählen. Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung. Da bei der Variante "Überschusseinspeisung" auch der Eigenverbrauch durch eine schlichte Subtraktion Zählerstand "PV-Ertragzähler" minus Zählerstand "Einspeisezähler" genau festliegt, bin ich für diesen Betrag von jeglichen Umlagen befreit und muss als Endverbraucher (meiner selbst erzeugten PV-Leistunganteils) die jeweils gültige Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer entrichten. Technisch gesehen wird der relevante Betrag von der Zahlung für selbstgenutzen PV-Leistung einfach abgezogen und mindert so den dort erzielten geminderten Ertrag ( bis 30% und >30% Regelung von 2011).

Sparmaßnahmen für den "Stromverbrauch" im eigenen privaten Gebäude, wirken sich als höhere Einspeisung ins Ortsnetz aus und werden mit dem vertraglich vereinbarten vollen Einspeisetarif 2011 berechnet bzw. vergütet.

Der selbst genutzte PV-Anteil kann - muss für die Ertragsbetrachtung in den tatsächlich ausbezahlten Anteil plus des "fiktiven" ja "nur" eingesparten Bezug (inkl. aller zu diesem Zeitpunkt gültigen Belastungen plus der dafür zu zahlenden MwSt gerechnet werden. Hier eine detaillierte Aufrechnung und Beschreibung Stand 2018 : weiter zum internen Beitrag

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