noch "unüblicher" Anschluss von PV-Anlagen
Verfasst: 18.10.2019, 14:07
Wieso (noch) "unüblich" ? ( dieser Beitrag stammt vom März 2015 - inzwischen wurde die VDE entsprechend angepasst )
Zumindest in D, wo die Uhren bekanntlich immer etwas "anders" ticken, ist eine PV mit der Hausverteilung bzw. dem Ortsnetz so verbunden "üblich" die hier gezeigte
"PV-Überschusseinspeisung" :
Ganz anders, bei der "Schaltung" 2.)
Sobald der "Topf" voll ist, schließt der "Schwimmerschalter" von "A" und auch der "Strom " aus "B" wird damit "*ebenfalls abgeschaltet"
Der Wechselrichter der Mikro PV erkennt das Fehlen der 50 Hz (die Netzverbindung wurde ja durch den dafür vorgesehenen Leitungsschutzautomaten unterbrochen) und kann sich so nicht mehr mit dem Netz synchonisieren und schaltet seinerseits die Stromzufuhr (der Vorschrift entsprechend = "Anwendungsregel VDE-AR-N 4105") die Mikro PV ab !
Genau so verhält es sich, wenn man den echten Stromfluss der Micro-PV ( = B ) über "seinen" Leitungsschutzautomaten zur Einspeisung (der Brücke) welche alle anderen Leitungsschutzautomaten miteinander verbindet. Gleichgültig woher der Strom nun kommt - aus dem Netz über den Bezugszähler und der Micro-PV - nun unterbricht der betreffende Leitungsschutzautomat (ich habe in meinem Bild zur Vereinfachung nur einen dargestellt) bei Überlast oder Kurzschluss den betroffenen Stromkreis.
Aus gutem Grund gehe ich davon aus, nur so ist jede auch noch so geringe Möglichkeit, dass diese Micro-PV im häuslichen Verteilungsnetz einen Schaden verursachen könnte, vollkommen ausgeschlossen.
Das die Leistung eines einzigen vorgeschalteten Moduls, wegen des naturgemäß geringen Strombeitrags nicht ausreicht um tatsächlich einen Schaden zu verursachen, bleibt so komplett "außen vor". Im Gegenteil, beschließt der Eigner einer solchen Micro-PV, später weitere Module in eigener Regie hinzuzufügen, ändert das nichts am Schutz der Leitungen durch die vorgeschalteten Leitungsschutzautomaten.
Da der Nennstrom auch eines 16 A Automaten die Größe (Wp) einer Micro-PV automatisch "deckelt", wird damit die "Obergrenze" einer solchen Anlage damit verbindlich festgelegt. Nur hier könnte auch ein Grund für die Festlegung auf 10A bzw. 6 A für den Einspeise - Leitungsschutzautomaten liegen.
Meine eigenen Erfahrungen im Ausland "relativieren" Aussagen, die deutsche Bürokratie - eigentlich die entsprechenden Vorschriften - seien "überbordend". Bei Millionen von privaten Installationen, bedeutet ein "schleifen" von bewährten Vorschriften früher oder später den Tod eines Nutzers solcher Anlagen. Da zudem, solche Anlagen eben nicht ohne die Mithilfe einer zugelassenen Fachkraft realisierbar sind, wird sich wohl kaum eine solche Fachkraft finden, welche ihre fachliche, aber auch ihre private Integrität in Frage stellt, nur weil einige Laien nicht verstehen um was es dabei tatsächlich geht.
Zumindest in D, wo die Uhren bekanntlich immer etwas "anders" ticken, ist eine PV mit der Hausverteilung bzw. dem Ortsnetz so verbunden "üblich" die hier gezeigte
"PV-Überschusseinspeisung" :
Zum Vergleich das Anschlussschema einer "Micro - PV" :
Noch ein Bild - für alle die glauben mit elektrischen Stromkreisen wenig bis gar nichts anfangen zu können :
Mit ein wenig Fantasie kann sich hoffentlich jeder vorstellen der Rechte "Topf" 1.) wird auch dann überlaufen, wenn "Schwimmerschalter" den Zulauf von "A" bereits verschlossen hat. Warum ? Weil aus "B" weiter ungehindert Wasser nachfließt und "B" eben keinen eigenen "Schwimmerschalter hat.
Ganz anders, bei der "Schaltung" 2.)
Sobald der "Topf" voll ist, schließt der "Schwimmerschalter" von "A" und auch der "Strom " aus "B" wird damit "*ebenfalls abgeschaltet"
Der Wechselrichter der Mikro PV erkennt das Fehlen der 50 Hz (die Netzverbindung wurde ja durch den dafür vorgesehenen Leitungsschutzautomaten unterbrochen) und kann sich so nicht mehr mit dem Netz synchonisieren und schaltet seinerseits die Stromzufuhr (der Vorschrift entsprechend = "Anwendungsregel VDE-AR-N 4105") die Mikro PV ab !
Genau so verhält es sich, wenn man den echten Stromfluss der Micro-PV ( = B ) über "seinen" Leitungsschutzautomaten zur Einspeisung (der Brücke) welche alle anderen Leitungsschutzautomaten miteinander verbindet. Gleichgültig woher der Strom nun kommt - aus dem Netz über den Bezugszähler und der Micro-PV - nun unterbricht der betreffende Leitungsschutzautomat (ich habe in meinem Bild zur Vereinfachung nur einen dargestellt) bei Überlast oder Kurzschluss den betroffenen Stromkreis.
Aus gutem Grund gehe ich davon aus, nur so ist jede auch noch so geringe Möglichkeit, dass diese Micro-PV im häuslichen Verteilungsnetz einen Schaden verursachen könnte, vollkommen ausgeschlossen.
Das die Leistung eines einzigen vorgeschalteten Moduls, wegen des naturgemäß geringen Strombeitrags nicht ausreicht um tatsächlich einen Schaden zu verursachen, bleibt so komplett "außen vor". Im Gegenteil, beschließt der Eigner einer solchen Micro-PV, später weitere Module in eigener Regie hinzuzufügen, ändert das nichts am Schutz der Leitungen durch die vorgeschalteten Leitungsschutzautomaten.
Da der Nennstrom auch eines 16 A Automaten die Größe (Wp) einer Micro-PV automatisch "deckelt", wird damit die "Obergrenze" einer solchen Anlage damit verbindlich festgelegt. Nur hier könnte auch ein Grund für die Festlegung auf 10A bzw. 6 A für den Einspeise - Leitungsschutzautomaten liegen.
Meine eigenen Erfahrungen im Ausland "relativieren" Aussagen, die deutsche Bürokratie - eigentlich die entsprechenden Vorschriften - seien "überbordend". Bei Millionen von privaten Installationen, bedeutet ein "schleifen" von bewährten Vorschriften früher oder später den Tod eines Nutzers solcher Anlagen. Da zudem, solche Anlagen eben nicht ohne die Mithilfe einer zugelassenen Fachkraft realisierbar sind, wird sich wohl kaum eine solche Fachkraft finden, welche ihre fachliche, aber auch ihre private Integrität in Frage stellt, nur weil einige Laien nicht verstehen um was es dabei tatsächlich geht.