Was meine persönliche "Energiewende" angeht, mein Haus war schon seit seiner umfassenden Renovierung so ab Ende der "Siebziger überdurchschnittlich" gut gedämmt - eine vorausschauende Verhaltensweise. Inzwischen habe ich die Dämmung besonders der Dachflächen weiter verbessert. Wände und mit Vorrang die in die Jahre gekommenen Fenster sollen bald auf den aktuell möglichen höheren Stand gebracht werden.
Seit Sept. 2011 hat meine 12 kWp PV (exakt aus 53 PV-Modulen 10,940 kWp) mit Überschusseinspeisung - bislang 2019 Mitte Oktober 86 MWh aus Sonne produziert. Davon gezählten Eigennutzung von ~33%. Heizungsmethode : direkt mit Strom aus PV und mehrheitlich aus Bezug "Naturstrom". Brauchwassererwärmung nahezu komplett aus der PV. "Kommunikation" je nach Sonnenstand 100% aus PV.
Ziel - höhere Eigennutzung durch "cleveren Einsatz" von PV-Strom bevor er das Haus als "Überschuss" verlässt. Dazu gehört eine relativ kleine Speicheranlage (Akku) welche wenigstens ganzjährig die "Kommunikationsmodule" (Fritzbox, Sunny Webbox, Switch, PC mit Monitoren, NAS) 24h mit einer "quasi USV" versieht. Da fallen (separat gezählt) täglich > 2 kWh an (je nach Nutzung des PC auch deutlich mehr) Ein Art "Notbeleuchtung" (LED) soll inklusive sein. Was die Beleuchtung angeht sind alle häufig benutzten Beleuchtungskörper mit LED ausgestattet. Nur selten genutzte Beleuchtungskörper bestehen noch aus Leuchtstofflampen (Industrietyp).
Die inzwischen nach langjähriger "Tätigkeit" durch aktuelle Geräte ersetzten Kühl- und Gefriergeräte beziehen "sonnenstandsabhängig" die notwendige Energie ebenfalls aus der PV. In Zukunft wird zumindest die Gefriergerät nach Sonnenuntergang abgeschaltet und mit tieferen Temperaturen bei (davor) ausreichendem PV-Strom ausschließlich damit betrieben. Das setzt selbstverständlich eine ausgefeilte Regelung aller "Verbraucher" ganzjährig voraus. Ich setze da große Hoffnung in ein System namens
COMEXIO Was sehr langsam auch in der Industrie Einzug hält s. diesen Beitrag :
Für eine Erweiterung des Speicherbegriffs soll mir wo immer das geht auch recht sein...
Noch nicht verwirklicht (notwendige Leitungen sind verlegt) ist das Vorhaben. Ein Batteriespeicher - Redox-Flow Batterie - wird Anfang Dezember 2019 geliefert, installiert und genutzt.
Wer nicht anders kann oder will, mag mit Mikro-PV seinen Beitrag leisten...
Inzwischen (2016.10.17) kommt wieder "Bewegung" in Sachen "Klein- PV-Anlagen" es gibt nun eine "Unterstützergruppe"
Quelle : DGS
Das
TEAM besteht bis Dato aus "fast 50 engagierten Männern und Frauen".
Auf der WEB-Seite finden sich auch Links ("Fachbeiträge" bzw. "Pressespiegel") die bis 2012 zurückgehen.
Doch was sagen die gern angeführten "anderen Länder" zu dem Betrieb von "Plug & Play-Photovoltaikanlagen"
SWISSOLAR hat geschrieben:
Plug & Play-Photovoltaikanlagen
Sogenannte Plug&Play Solaranlagen sind Photovoltaik-Kleinanlagen, die selbst aufgestellt werden können und den Strom direkt in eine Steckdose einspeisen.
Da im Normalfall kein Elektriker oder Dachdecker benötigt wird, kann für einen Selbstkostenpreis von ca. 10 bis 20 Rappen pro kWh Solarstrom erzeugt werden. Der grösste Teil der Energie von 200 bis ca. 800 kWh die jährlich erzeugt werden, wird direkt in der eigenen Wohnung oder im Haus verbraucht, der Rest geht via Zähler ins Netz zurück.
Mit der Energie einer grossen Plug&Play Anlage können als Beispiel wöchentlich mit einem Elektroauto ca. 100 km zurückgelegt werden. Die Preise solcher Anlagen bewegen sich je nach Grösse und Ausführung zwischen SFr 1000.- und mehreren tausend Franken.
Die Kleinstanlagen werden an die Balkonbrüstung gehängt, im Garten aufgestellt, auf einem gut zugänglichen Dach montiert oder als energieerzeugende Gartenmöbel, sogenannten Energiemöbeln, genutzt.
Diese Solarsets bestehen normalerweise aus Solarmodulen, Modulwechselrichtern und entsprechenden Montagesystemen.
In der Schweiz ist die maximale Einspeiseleistung auf 600 Watt begrenzt, um eine unzulässige Erwärmung der ortsfesten Installation zu verhindern.
Offensichtlich hat man sich auch dort "Sorgen" um die mögliche Überlastung von Leitungen und der daraus resultierenden Brandgefahr gemacht und mit max. 600 W ( ich vermute 600 Wp ist gemeint) einen Kompromiss gefunden um diesen Anlagentyp genehmigungsfähig zu machen.
Nach einigem Suchen im WEB habe ich ein PDF
Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen - Begrenzung der Leistung freizügig steckbarer Photovoltaikan (PDF) gefunden.
Jeder kann das PDF selbst herunterladen und lesen. Ich versuche hier nur die wichtigsten "Erkenntnisse" die sich aus dieser fremden Norm ergeben zu ziehen.
Die Schweiz erlaubt entsprechend ihrer Vorschriften des "Schweizerischen Elektrotechnischen Verein (SEV)" keine "Verpolung", wie sie dem dt. "Schukostecker" leider eigen ist. Dort ist für Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen der " Stecker (SEV101)" zugelassen. Zugehörige Steckdose ist "Steckdose (SEV 1011)" (für runde Stifte) bis 10A Nennstrom. Der Schutzleiter ist beim Einstecken "voreilend" und umgekehrt "nacheilend" wie das auch bei der CCE-Steckvorrichtung erforderlich ist. Die beiden Stromführenden Stifte sind konstruktiv so angelegt, das ein Berühren der Leiter im (noch) eingesteckten Zustand zuverlässig verhindert. Ganz offensichtlich korreliert das mit dem "stromloswerden" der "Plug-&-Play-Photovoltaikanlage" beim Entfernen des Steckers im "aktiven" Zustand. Dies ist bei einer Vielzahl von noch zulässigen Schukosteckern leider nicht der Fall.
Anders, als das lapidar in manchen Darstellungen berichtet wird, hat die SEV die Gefährdung durch "ungenormte"sog. "Guerilla-PV" durchaus "auf dem Schirm", was klar aus dem PDF des "Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI" hervorgeht :
Mögliche Überlastung
«Kleine» PV-Anlagen werden vereinzelt als steckerfertige Erzeugnisse angeboten. Diese Anlagen können auf Balkonen, Fassaden und auf Dächern fest montiert und mit einem Typ-12- oder Typ-
23-Stecker an einer Aussensteckdose eingesteckt werden. Durch die Energieeinspeisung einer solchen PV-Anlage und gleichzeitig hohem Energiebezug eines im selben Endstromkreis an einer Steckdose eingesteckten Verbrauchers können Steckdosen, Leitungen und Anschlussstellen in der Installation überlastet werden. Die vorgeschaltete Schutzeinrichtung des Endstromkreises löst bei dieser Überlastung nicht korrekt aus. Es besteht dadurch eine latente Brandgefahr, welche zu gefährlichen Zuständen für Personen und Sachen führen kann.
Das deckt sich - wie jeder nachlesen kann - mit meiner fachlichen Meinung. Daraus haben die Schweizer für "Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen" eine verpflichtende Festlegung abgeleitet :
Festlegung
Pro Bezügerleitung dürfen steckerfertige mobile PV-Anlagen bis zu einer AC-seitigen Nennleistung von gesamthaft maximal 600 W an freizügigen 230-V-Aussensteckdosen – typisch Balkon oder Dachterrasse – eingesteckt sein.
Diese abgegebene AC-Leistung darf in keinem Moment überschritten werden. Für die PV-Anlage muss eine Konformitätserklärung mit der Aufführung aller relevanten Normen gemäss Art. 6 NEV über das gesamte Erzeugnis vorhanden sein.
Weiter ist [center]zwingend[/center] entweder eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (PRCD, Typ B,30 mA)2) im Netzkabel oder im Netzstecker auf der AC-Seite des Erzeugnisses vorhanden oder es ist eine allstromsensimsensitive Fehlerstrom-Überwachungseinheit (RCMU) 3) im Wechselrichter/Netzschnittstelle nachweislich eingebaut.
PV-Modul, Wechselrichter, evtl. Batteriemodul und Netzschnittstelle müssen dabei örtlich eine Einheit bilden, um zusammen mit dem Netzanschlusskabel mit Stecker (SEV1011) und PRCD als frei steckbares Erzeugnis im Sinne der NEV gelten zu können.
In der beizulegenden Instruktion ist zwingend darauf zu verweisen, dass eine solche gesteckte PV-Anlage durch den Nutzer seinem Netzbetreiber vor Betriebsaufnahme schriftlich gemeldet werden muss
Netzgebundene PV-Anlagen mit einer AC-Nennleistung grösser 600 W dürfen nicht an Endstromkreisen angeschlossen werden. Sie unterliegen der lnstallationspflicht nach der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV; SR 734.27) und müssen über eine separate Absicherung fest angeschlossen werden (NIN Kap. 7.12). Inverkehrbringer von solchen Anlagen an Private müssen beim Anbieten auf dem Markt und in der Installationsanleitung über die Installationspflicht nach NIV informieren
(«Diese PV-Anlage unterliegt aufgrund der abgegebenen Leistung der Installationspflicht gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) und darf nur durch Personen respektive Betriebe installiert werden, welche im Besitz einer lnstallationsbewilligung nach Art. 9 oder 14 NIV sind»).
So oder so ähnlich könnte also auch eine verbindliche dt. Normung aussehen. Im Gegensatz zu den laienhaften Betrachtungen, haben die schweizer Normungsstellen, klare Vorstellungen unter welchen Bedingungen "frei steckbares Erzeugnisse" Verwendet werden dürfen und wo exakt die Grenzen liegen.
Ich glaube kaum, das die schweizer Kollegen blauäugig an dieses Problem herangegangen sind. Dazu ist deren klares Eingehen auf mögliche Gefahren durch derartige "Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen" viel zu deutlich.
Bei der Idee sog. "Guerilla PV" ohne klare Voraussetzungen zu erlauben bzw. faktisch zu erzwingen, wird sich rasch, eine unserer Idee der Photovoltaik weiter zum weitverbreiteten Durchbruch zu verhelfen, zuwiderlaufende Kampagne bilden. Besser "dicke Bretter langsam bohren, als mit übereiltem Aktionismus neue Probleme aufzubauen...