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"Smartmeter" = "intelligente Zähler"

Verfasst: 13.11.2019, 16:48
von admin
Ein Teil der folgenden Betrachtungen die auf den Jannuar 2015 zurückgehen, mögen nicht mehr "ganz frisch" sein, aber sooo viel hat sich seither nicht geändert - ganz am Ende dann ein etwas aktuellerer Beitrag :?

Nun ja welche Art der Intelligenz ?

Die der Erbauer solcher Geräte ? Die "eingebaute" techn. Intelligenz ? Ein rundum durchdachtes System, welches alle Systemkomponenten "intelligent" verbindet ("Smart" für englisch smart, „schnell“, „gewitzt“ oder „schlau“) ?

Ein solches "smartes System" sollte grundsätzlich "offen" sein. Offen für Anpassung an alle Arten der Entwicklung. "Systemimmanente Komponenten" (Hard- und Software) besonders die notwendige Hardware muss einerseits leicht "vernetzbar"§ sein, andererseits einen möglichst hohen Grad an Sicherheit gegen "unerwünschte Manipulation durch Dritte" bieten. Es wäre wünschenswert eine häusliche Anlage "von Außen" maximal "lesbar" zu stellen und diese durch massive Sicherung nur auf einen exakt beschriebenen Kreis zu beschränken. Eingriffe wie das Abschalten des Strombezugs, muss immer eine richterliche Verfügung zu Grundlage haben. Auch die Grenzen der Auswertung von Verbrauchsdaten müssen klar und unabänderlich per Gesetz festgeschrieben werden. All das nun den Laien die durch jede Entscheidung massiv betroffen sein werden, so zu vermitteln, dass jeder entsprechend demokratischer Regeln überhaupt verstehen und dann auch Entscheidungen treffen kann, gleicht der "Quadratur des Kreises".

Es gibt längst "Zeugnisse" dieses Unvermögens - eine andere "smarte" Sache - "Smartphones" und alles was damit zusammenhängt, hat gezeigt wie wenig "smart" die Besitzer solcher Geräte sind und wie ausgesprochen hoch das Niveau der tatsächlich "smarten" Betreiber und Dienste rund um diese neue Schatzgrube des gepflegten "Data-Mining" (englisch Daten-Bergbau, sinngemäß „in einem Datenberg nach wertvollem Wissen suchen“) ist. Kaum jemand versteht wie sehr sich hier bereits der "Big Brother" bei den neuerdings "Big Data Analyse" genannten "Kunst" durchgesetzt hat. Wenn einer was davon versteht, ist das wohl Thorsten Zoerner der uns häufig mit seinem "blog.stromhaltig" an die Grenzen des laienhaften Verständnisses solcher Möglichkeiten führt :mrgreen:

"Smartmeter" gesetzliche Regeln

Verfasst: 13.11.2019, 16:51
von admin
Hier mal einleitend ein Link der zu notwendigen Informationen führt :

WIKI "Intelligenter Zähler"

Daraus die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen :
Gesetzeslage

Die Umsetzung des Smart-Metering-Ansatzes wird auf mehreren Ebenen gesetzlich bestimmt. Für die Mitgliedsländer der Europäischen Union sind dies die Richtlinien der EU sowie ihre nationalen Gesetze. Andere Staaten betreiben den Ansatz nach individuellen nationalstaatlichen Regelungen.

Europäische Regelungen

Eine der Grundlagen für Smart Metering ist die Europäische Richtlinie zu Energieeffizienz und Energiedienstleistungen (EDL 2006/32/EG) Artikel 13, in welcher es heißt:

„Die Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs wird so häufig durchgeführt, dass die Kunden in der Lage sind, ihren eigenen Energieverbrauch zu steuern“. Die Richtlinie richtete sich auf die Förderung des Einsatzes von mehrdirektionalen elektronischen Messeinrichtungen. Die Einbeziehung von allen Beteiligten der Energieerzeugung, Übertragung und des Verbrauchs soll eine optimale Nutzung der vorhandenen Ressourcen fördern. Weiteres Ziel war, den Verbrauchern zumindest vierteljährliche Energieverbrauchsdaten zur Verfügung stellen zu können, damit diese stärker ihren eigenen Verbrauch kontrollieren und steuern können.

Deutsche Gesetzeslage

In Deutschland wird in § 21c EnWG der Einbau intelligenter Zähler („Messeinrichtungen […], die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln“) für Neubauten und grundsanierte Gebäude seit dem 1. Januar 2010 vorgeschrieben.

Darüber hinaus sollen seit dem 30. Dezember 2010 gemäß § 40 EnWG dem Endverbraucher zusätzlich Tarife angeboten werden, die einen Anreiz zur Energieeinsparungen (hier Elektrizität) oder eine Steuerung des Energieverbrauchs zum Ziel haben.

Dies „sind insbesondere lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife“, meist werden sie als Zwei-Tarif-Modell (HT/NT) angeboten. Eine weitere gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des Smart-Metering-Ansatzes liegt in der Messzugangsverordnung (MessZV). Diese Verordnung regelt im liberalisierten Energiemarkt die Voraussetzungen und Bedingungen des Messstellenbetriebs und der Messung von Energie
Das WIKI weist auf Vor- und Nachteile besonders hin :
Vorteile

Ein intelligenter Zähler meldet Verbrauchswerte an den Versorger, dadurch entfällt die jährliche Ablesung, weiterhin kann der Versorger eine kurzfristigere (zum Beispiel monatliche) Rechnungsstellung gemäß dem tatsächlichen Verbrauch vornehmen und Tarifänderungen schneller berücksichtigen. Der Kunde kann durch Lastverschiebung in Nebenzeiten mit günstigeren Tarifen (s.a. intelligenter Stromverbrauch) finanzielle Vorteile erhalten.

Eine von der Deutsche Energie-Agentur (dena) gemeinsam mit einem Beraterteam von Deloitte, der TU Dortmund und der Jacobs University Bremen durchgeführte Studie untersuchte 2014 u. a. die Kosten und Einflussfaktoren des Rollouts von intelligenten Zählern und intelligenten Messsystemen. In der dena-Smart-Meter-Studie werden zwei Szenarien betrachtetet: die Fortschreibung des aktuell gültigen Rechtsrahmens und eine auf dem vom BMWi empfohlenen „Rolloutszenario Plus“ aufbauende Analyse.

Die Kosten für die Ausstattung von einer Million Messpunkten liegen nach den Berechnungen der dena zwar zwischen 467 bis 837 Millionen Euro, die Einführung von Smart Metern kann aber bis 2030 die für den Netzausbau notwendigen Investitionen um bis zu 36 Prozent reduzieren.

Intelligente Zähler ermöglichen den Stromanbietern zielgruppenorientierte Tarife. Zurzeit kann ein Stromanbieter mit jährlicher Verbrauchserfassung nicht erkennen, ob ein Kleinverbraucher das ganze Jahr hindurch gleichmäßig wenig Strom verbraucht (etwa: Kühlschrank im Wochenendhaus) oder ob sein Stromverbrauch überwiegend aus Lastspitzen besteht (z. B. Durchlauferhitzer, Sauna).
Ob letzteres - "der gläserne Verbraucher" - auch für diesen selbst ein Vorteil darstellt ??
Nachteile

Kostensteigerung

Eine im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young erarbeitete Kosten-Nutzen-Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass sich mit intelligenten Zählern im Privathaushalt keine Kosten einsparen lassen. Danach übertreffen die Kosten die möglichen Einsparungen erheblich. Eine Einbauverpflichtung wird als unzumutbar bewertet.

Australische Verbraucher und Verbraucherorganisationen kritisieren, dass mit Einführung des Smart Metering die Stromkosten massiv steigen. Insbesondere ärmere, ältere Personen und Familien sind benachteiligt, da sie den Tagesverlauf komplett umstellen müssen, um den Strombezug in den Zeiten niedriger Strompreise – z. B. der Wasch- und Geschirrspülmaschine – zu verlegen. Der Strompreis am Tag ist dann z. B. viermal so hoch wie in der Nacht. Die Umstellung des Tagesablaufs und damit des Strombezugs ist bei Jüngeren und Kinderlosen wesentlich leichter, und somit ist das System eine neue Form der sozialen Ungerechtigkeit gegenüber Familien und Älteren.

Laut Publikation der österreichischen Konsumentenorganisation können durch die Einführung des Systems maximal 23 Euro pro Haushalt laut Angabe des Regulators eingespart werden, wobei die Schätzungen der Energieversorger nur 12 Euro angeben; demgegenüber stehen Kosten für das Smart-Meter-System in Höhe von 200 bis 300 Euro. In einer anderen Studie werden die zusätzlichen Kosten mit 43 Euro je Messstelle durch den Verband der österreichischen Elektrizitätsversorger angegeben und angeführt, dass nach rein wirtschaftlichen Kriterien die Einführung keinen Sinn ergibt. Weiters muss bei Einführung des Systems erst die diffizile Datenschutzfrage in Österreich gelöst werden.

Erhöhter Energieverbrauch

Bedingt durch die zusätzliche Kommunikation kommt es, verglichen mit einem bisher üblichen Ferraris-Zähler zu einem höheren Eigenverbrauch.
Interessante Folgerung, der Ferraris-Zähler stellt einen Verbraucher da, welcher jährlich 8.760 h "aktiv" ist (was sich nicht als "Eigenverbrauch" darstellen lässt, aber selbstverständlich in die Kosten "eingearbeitet wird und das völlig intransparent). Ein "elektronischer Zähler" hat selbstverständlich ebenfalls eine "Eigenverbrauch", der allerdings geringer als der de bereits erwähnten Ferraris-Zähler ist. Wer also selbst weder seine "Smartmeter Daten" weiter bearbeitet, wird keine zusätzlichen "Verbrauch" verursachen. Inwieweit sich die geringeren Verbrauchsdaten des Smartmeter und die damit zusammenhängenden versorgerseitigen Datenaktivitäten eventuell die Verbrauchsdaten der Ferraris-Zähler überschreiten, dürfte noch völlig offen sein.

"Smartmeter" = "intelligente Zähler"

Verfasst: 13.11.2019, 16:54
von admin
"Wir" also D sind nicht allein in dieser Welt !

dena zu "Intelligente Zähler und Messsysteme"
Übergeordnete Rahmenbedingungen für intelligente Messsysteme und -Zähler auf europäischer Ebene

EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU)

Vor dem Hintergrund der europaweiten Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz werden in der Richtlinie 2012/27/EU verschiedene Maßnahmen und Instrumente definiert. Unter anderem fordert diese die Einführung von Zählern nach der EU-Richtlinie für Energieeffizienz und Energiedienstleistungen (2006/32/EG), die den tatsächlichen Verbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit feststellen, in allen europäischen Mitgliedstaaten, soweit dies technisch machbar, finanziell vertretbar und im Vergleich zu den potenziellen Energieeinsparungen angemessen ist. Insbesondere sollen entsprechende Zähler in neuen Gebäuden oder nach größeren Renovierungen zum Einsatz kommen. Durch transparentere Information über den Energieverbrauch sollen Entscheidungen für Investitionen in Energieeffizienz erleichtert und generell eine bessere Steuerung des Energieverbrauchs erzielt werden.

3. Binnenmarktpaket (2009/72/EG)

Das 3. Binnenmarktpaket (2009/72/EG) von 2009 fordert die Einführung intelligenter Messeinrichtungen in den europäischen Mitgliedstaaten. Diese konnten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchführen, um zu prüfen, in welcher Form die Ausgestaltung und Einführung von intelligenten Messeinrichtungen wirtschaftlich vertretbar erscheint. Sofern die durchzuführende Kosten-Nutzen-Analyse die breite Einführung intelligenter Messeinrichtungen für das jeweilige EU-Mitgliedsland positiv bewertete, sollen bis 2020 80% der Verbraucher des Landes mit ihnen ausgestattet werden.

In Deutschland wurde die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) von Ernst & Young erstellte Studie zur Evaluierung der Wirtschaftlichkeit im August 2013 veröffentlicht.
Nun ja da bleiben ja noch ca. 5 Jahre - mit einem "Regierungswechsel" der wohl eher nicht zur Beschleunigung führen wird :roll:

Was die "dena" sonst noch zu vermelden hat, möge bitte jeder selbst nachlesen - "zitieren" aus einer WEB-Seite hat "gewisse Grenzen" - es gibt dort wesentlich mehr "Lesestoff", als die meisten wohl "vertragen".

Was fehlt - mir besonders - ist die Möglichkeit, die im "Smartmeter" vorhandenen Daten zur Steuerung meines Eigenverbrauchs überhaupt vornehmen zu können. Genau wie die Daten meines sehr wenig kooperativen SMA Wechselrichters, gibt es keinerlei vernünftige "Schnittstelle" welche sozusagen jedes Watt meinem Eigenbedarf gezielt "intelligent" zuführt. Bitte in "Echtzeit". Obwohl beide "Quellen" dies bieten würden, gibt es derzeit keine (mir bekannte) Möglichkeit dort auch "Freeware" und damit eigene "Hardware" anzusetzen. Soweit soll die "Demokratisierung" wohl nicht gehen. Überhaupt scheint diese "Freiheit" etwas zu sein was allein kommerziellen Kreisen dienen soll.

Eine wenig erstaunliche Erkenntnis - trotz großer Energie-Blogger Tätigkeit, regt sich da keinerlei Aktivität dies "nachhaltig" zu ändern. :roll: Viel Theorie und allgemeine Informationsflut, leider kein Hinweis wer da "draußen" eventuell bereits Lösungen hat. Die kommerziellen "Smart -Lösungen" sind untereinander völlig inkompatibel. Was wohl Absicht ist.....

Nachgereicht :

Smart-Home-Erweiterung RaZberry für Raspberry Pi: Mini-Computer als Home-Control-Gateway

Womöglich ist da doch noch ein Chance ? Auch wenn diese Meldung schon beinahe zwei Jahre alt ist.

Smart Metering: Was machen die europäischen Nachbarn?

Verfasst: 13.11.2019, 17:06
von admin
So der Titel auf dieser WEB-Seite (14.10.2014)

Wer diese Grafik entsprechend vergrößert [Strg +] findet wo unsere Nachbarn gerade stehen was deren „Smart Metering“ angeht.
Ein Blick in die europäischen Nachbarländer zeigt, dass Deutschland bei Smart Metering die rote Laterne hält.... :roll:

Klaus Borchardts Zeitvergleich der nationalen Smart Metering-Strategien ist schnell referiert. Deutschland ist bei den 16 großen Rollouts intelligenter Stromzähler in der EU nicht vertreten.

Schweden und Italien haben ihren Rollout bereits abgeschlossen,

Finnland und Malta sind im Begriff, dies zu tun.

In Spanien, Österreich, Polen, Großbritannien, Estland und Rumänien ist der Rollout im vollen Gange,

Griechenland, Frankreich, die Niederlande und Dänemark haben in diesem Jahr konkrete Maßnahmen eingeleitet.

Luxemburg und Irland beginnen im nächsten und übernächsten Jahr mit dem Rollout.

Unter den geschätzt 72 Prozent aller EU-Energieverbraucher, die 2020 Smart Meter einsetzen werden, sollten sich nicht allzu viele Deutsche befinden. Deutschland wird (zunächst) kein Schwerpunkt der 35 Milliarden Euro Investitionen sein, die für 195 Millionen intelligente Messgeräte in Europa erwartet werden. Es befindet sich auch nicht unter den sieben Mitgliedsstaaten, die bis 2020 einen Rollout intelligenter Gaszähler planen (Investitionsvolumen: 10 Milliarden Euro/ 45 Millionen Messpunkte).
Hier noch eine Interaktive Karte zu Smart-Grid-Projekten in englischer Sprache. Offenbar zählt das wohl an Einwohnern größte Land in der EU nicht genug um wenigstens das was wir da mitfinanzieren komplett auch in deutscher Sprache zu publizieren. Nimmt man die ebenfalls deutschsprachigen Bewohner von Austria felix hinzu, wir diese Politik noch weniger verständlich....

Das trifft auch auf „DESI“ zu. Dessen „Leading organization“ die „Deutsche Telekom AG“ es ebenfalls nicht für notwendig hält, auch einen „deutschen Auftritt“ im WEB zu haben.

Ob sich da etwas ändert, wo doch The EU Sustainable Energy Week 2020 will take place 22-26 June :?: Immerhin noch mehr als ein halbes Jahr "bis diese sich ihren Platz nehmen will“ :mrgreen:

Re: "Smartmeter" = "intelligente Zähler"

Verfasst: 13.11.2019, 17:12
von admin
Anlass für diesen Beitrag : Stromauskunft : Smart Meter Countdown: Wer muss umrüsten?

Warum nicht gleich ein Link zu dem was das "bmwi" (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) dazu verlautbart hat - hier also ein 9seitiges PDF : Baustein für die Energiewende: 7 Eckpunkte für das „Verordnungspaket Intelligente Netze“

Nun da ich selbst eine PV mit nominal 12 kWp betreibe, falle ich unter "Einbau intelligenter Messsysteme bei Erzeugungsanlagen" (Seite 6) Dieser Abschnitt zeigt sich so :
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  • Die Einbauschwelle für EE- und KWK-Anlagen wird weiterhin bei 7 kW installierter Leistung gezogen, wobei angesichts der großen Zahl bereits installierter Anlagen die Pflicht zum Einbau Alt- wie Neuanlagen betrifft. Schutz vor finanziellen Überbelastungen der Anlagenbetreiber gewähren Kostenobergrenzen; Netzbetreiber und Messstellenbetreiber sollten im Übrigen in besonderen Einzelfällen von einem Einbau absehen dürfen, wenn dies mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre. Die Einbeziehung auch konventioneller Anlagen (mit ggf. maßgeschneiderten Smart Meter Gateway-Varianten) im Interesse eines einheitlichen Datensicherheitsstandards wird geprüft.
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  • Nicht alle EE- und KWK-Erzeugungsanlagen müssen per se auch mit Steuerungstechnik (z.B. Schaltbox) ausgestattet werden. Bei Anlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW und unterhalb der Größe, ab der nach dem EEG Steuerungstechnik erforderlich ist, genügt vielmehr die Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem, welches modular mit Steuerungstechnik bzw. Software nachgerüstet werden kann, sollte der Netzbetreiber dies für angezeigt halten
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  • Auch hier kann der Einbau stufenweise erfolgen. Vorreitergruppe (ab 2017) dürften die Anlagen mit einer installierten Leistung zwischen 7 kW und 100 kW sein. Bei dieser zahlenmäßig sehr großen Gruppe sind die technischen Entwicklungsarbeiten und die Entwicklung von Anwendungsfällen für das Smart Meter Gateway am weitesten. Weitere Arbeiten sollten darauf zielen, dass ab 2019 die Anlagen mit einer installierten Leistung größer 100 kW ebenfalls mit speziellen Smart Meter Gateway-Varianten ausgestattet werden und die etablierten Technologien nach und nach ersetzen können. Den besonderen Anwendungsfällen dieser Gruppe ist dabei Rechnung zu tragen
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  • Bei denjenigen EE-Anlagen, die nach dem EEG auch mit Steuerungstechnik auszustatten sind, kann das installierte System sowohl für das (netzdienliche) Einspeisemanagement als auch für die (marktorientierte) Fernsteuerung genutzt werden
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  • Anlagen mit einer installierten Leistung zwischen 800 W und 7 kW müssen nur mit intelligenten Zählern :shock: , nicht aber mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden, da die Kosten von intelligenten Messsystemen bei diesen Anlagen außer Verhältnis zum Nutzen stehen. Sollten nach der ersten Einführungsphase die Kosten der intelligenten Messsysteme stark gefallen sein, könnten ab 2021 auch neue Anlagen in diesem Bereich mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden. Aufgrund des Einsatzes von intelligenten Zählern können diese dann gegebenenfalls ab 2021 über die Ergänzung eines Smart Meter Gateways kurzfristig zum intelligenten Messsystem erweitert und in ein Kommunikationsnetz eingebunden werde
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  • Es wird geprüft, ob für Eigenverbrauchs-Konstellationen (sog. Prosumer) grundsätzlich Einbaupflichten für intelligente Messsysteme vorgesehen werden sollten.
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  • Für bereits installierte Mess-, Kommunikations- und Steuerungstechnik werden angemessene Übergangsvorschriften vorgesehen, um „stranded investments“ zu vermeiden
    .
  • Messstellenbetreiber können und sollen im jeweils genannten zeitlichen Rahmen ihren Rollout eigenverantwortlich und möglichst effizient gestalten
:idea: Besonders interessant dürfte in der Begründung dieser Teil sein - big brother is watching you :
Daneben erschweren die zunehmenden Eigenverbrauchslösungen eine Prognose des Einspeise- und Entnahmeverhaltens; präzise Informationen, wie sie ein Messsystem bereitstellen kann, können hier Abhilfe schaffen. Dem Netzbetreiber erleichtert das die Ermittlung von Ist-Werten für nicht direktvermarktete Anlagen genauso wie die Erhebung der EEG-Umlage auf Eigenversorgung. Dem Stromlieferanten erleichtert das den Zuschnitt eines maßgeschneiderten Tarifs samt Abrechnung und Bilanzierung
Anlagen mit einer installierten Leistung zwischen 800 W und 7 kW müssen nur mit intelligenten Zählern .... da kann man nur hoffen, "die einmal genormte Mikro-PV" bleibt unter 800 W - sonst droht gleich ein Smart Meter - womöglich mit Erfassung des unfreiwilligen Überschuss :roll:

Es geht nicht ohne "denglisch" :

....angemessene Übergangsvorschriften vorgesehen, um „stranded investments“ zu vermeiden :P Bleibt zu hoffen, dass mein Investment in die PV sich nicht am Ende als ein "gestrandetes Investment" erweist :geek:

"Smartmeter" Stand 04.04.2019

Verfasst: 13.11.2019, 17:23
von admin
Stand 04.04.2019

Quelle : MVV Energie AG Mannheim "Smart Meter Einbau: Rollout auf den letzten Metern?"
MVV hat geschrieben:Der flächendeckende Einsatz intelligenter Messsysteme ist zwar bereits auf politischer Ebene beschlossene Sache. Gleichzeitig verschiebt sich der stufenweise Umbau der Zähler und ihrer Infrastruktur seit Anfang 2017 immer wieder. Der Grund dafür ist der Zertifizierungsprozess für die Smart-Meter-Gateways, also für die Kommunikationsschnittstelle der intelligenten Messeinrichtungen.

Ende 2018 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das erste Smart-Meter-Gateway zugelassen. Ein zweites Gerät steht kurz vor der Zertifizierung. Erfahren Sie hier, wie es jetzt mit dem Einbau weitergeht und welche Möglichkeiten die Liberalisierung des Messwesens Ihrem Unternehmen bringt.
Beginnt jetzt der verpflichtende Einbau der Smart Meter?

Nein, noch nicht. Erst wenn die Kommunikationsgeräte von mindestens drei Herstellern für den deutschen Markt zertifiziert sind, beginnt der verpflichtende Einbau der intelligenten Messsysteme.
Das besondere Augenmerk des Bundesamts liegt dabei auf dem Datenschutz und der IT-Sicherheit: Denn das Smart-Meter-Gateway übermittelt vielfältige Daten an Netzbetreiber, Stromlieferanten und Verbraucher.
Wie sieht der Rollout-Plan für die intelligenten Messsysteme aus?

Der Einbau intelligenter Messsysteme erfolgt schrittweise ab Geräteverfügbarkeit bzw. ab 2020. Er beginnt mit Stromkunden, die:
  • einen Stromverbrauch von mindestens 10.000 Kilowattstunden haben oder
  • die eine Erzeugungsanlage mit mindestens 7 Kilowatt betreiben, also z.B. eine PV-Anlage.
schöne selbsterklärende Grafik von MVV zum Beitrag