Hier mal einleitend ein Link der zu notwendigen Informationen führt :
WIKI "Intelligenter Zähler"
Daraus die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen :
Gesetzeslage
Die Umsetzung des Smart-Metering-Ansatzes wird auf mehreren Ebenen gesetzlich bestimmt. Für die Mitgliedsländer der Europäischen Union sind dies die Richtlinien der EU sowie ihre nationalen Gesetze. Andere Staaten betreiben den Ansatz nach individuellen nationalstaatlichen Regelungen.
Europäische Regelungen
Eine der Grundlagen für Smart Metering ist die Europäische Richtlinie zu Energieeffizienz und Energiedienstleistungen (EDL 2006/32/EG) Artikel 13, in welcher es heißt:
„Die Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs wird so häufig durchgeführt, dass die Kunden in der Lage sind, ihren eigenen Energieverbrauch zu steuern“. Die Richtlinie richtete sich auf die Förderung des Einsatzes von mehrdirektionalen elektronischen Messeinrichtungen. Die Einbeziehung von allen Beteiligten der Energieerzeugung, Übertragung und des Verbrauchs soll eine optimale Nutzung der vorhandenen Ressourcen fördern. Weiteres Ziel war, den Verbrauchern zumindest vierteljährliche Energieverbrauchsdaten zur Verfügung stellen zu können, damit diese stärker ihren eigenen Verbrauch kontrollieren und steuern können.
Deutsche Gesetzeslage
In Deutschland wird in § 21c EnWG der Einbau intelligenter Zähler („Messeinrichtungen […], die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln“) für Neubauten und grundsanierte Gebäude seit dem 1. Januar 2010 vorgeschrieben.
Darüber hinaus sollen seit dem 30. Dezember 2010 gemäß § 40 EnWG dem Endverbraucher zusätzlich Tarife angeboten werden, die einen Anreiz zur Energieeinsparungen (hier Elektrizität) oder eine Steuerung des Energieverbrauchs zum Ziel haben.
Dies „sind insbesondere lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife“, meist werden sie als Zwei-Tarif-Modell (HT/NT) angeboten. Eine weitere gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des Smart-Metering-Ansatzes liegt in der Messzugangsverordnung (MessZV). Diese Verordnung regelt im liberalisierten Energiemarkt die Voraussetzungen und Bedingungen des Messstellenbetriebs und der Messung von Energie
Das WIKI weist auf Vor- und Nachteile besonders hin :
Vorteile
Ein intelligenter Zähler meldet Verbrauchswerte an den Versorger, dadurch entfällt die jährliche Ablesung, weiterhin kann der Versorger eine kurzfristigere (zum Beispiel monatliche) Rechnungsstellung gemäß dem tatsächlichen Verbrauch vornehmen und Tarifänderungen schneller berücksichtigen. Der Kunde kann durch Lastverschiebung in Nebenzeiten mit günstigeren Tarifen (s.a. intelligenter Stromverbrauch) finanzielle Vorteile erhalten.
Eine von der Deutsche Energie-Agentur (dena) gemeinsam mit einem Beraterteam von Deloitte, der TU Dortmund und der Jacobs University Bremen durchgeführte Studie untersuchte 2014 u. a. die Kosten und Einflussfaktoren des Rollouts von intelligenten Zählern und intelligenten Messsystemen. In der dena-Smart-Meter-Studie werden zwei Szenarien betrachtetet: die Fortschreibung des aktuell gültigen Rechtsrahmens und eine auf dem vom BMWi empfohlenen „Rolloutszenario Plus“ aufbauende Analyse.
Die Kosten für die Ausstattung von einer Million Messpunkten liegen nach den Berechnungen der dena zwar zwischen 467 bis 837 Millionen Euro, die Einführung von Smart Metern kann aber bis 2030 die für den Netzausbau notwendigen Investitionen um bis zu 36 Prozent reduzieren.
Intelligente Zähler ermöglichen den Stromanbietern zielgruppenorientierte Tarife. Zurzeit kann ein Stromanbieter mit jährlicher Verbrauchserfassung nicht erkennen, ob ein Kleinverbraucher das ganze Jahr hindurch gleichmäßig wenig Strom verbraucht (etwa: Kühlschrank im Wochenendhaus) oder ob sein Stromverbrauch überwiegend aus Lastspitzen besteht (z. B. Durchlauferhitzer, Sauna).
Ob letzteres - "der gläserne Verbraucher" - auch für diesen selbst ein Vorteil darstellt ??
Nachteile
Kostensteigerung
Eine im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young erarbeitete Kosten-Nutzen-Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass sich mit intelligenten Zählern im Privathaushalt keine Kosten einsparen lassen. Danach übertreffen die Kosten die möglichen Einsparungen erheblich. Eine Einbauverpflichtung wird als unzumutbar bewertet.
Australische Verbraucher und Verbraucherorganisationen kritisieren, dass mit Einführung des Smart Metering die Stromkosten massiv steigen. Insbesondere ärmere, ältere Personen und Familien sind benachteiligt, da sie den Tagesverlauf komplett umstellen müssen, um den Strombezug in den Zeiten niedriger Strompreise – z. B. der Wasch- und Geschirrspülmaschine – zu verlegen. Der Strompreis am Tag ist dann z. B. viermal so hoch wie in der Nacht. Die Umstellung des Tagesablaufs und damit des Strombezugs ist bei Jüngeren und Kinderlosen wesentlich leichter, und somit ist das System eine neue Form der sozialen Ungerechtigkeit gegenüber Familien und Älteren.
Laut Publikation der österreichischen Konsumentenorganisation können durch die Einführung des Systems maximal 23 Euro pro Haushalt laut Angabe des Regulators eingespart werden, wobei die Schätzungen der Energieversorger nur 12 Euro angeben; demgegenüber stehen Kosten für das Smart-Meter-System in Höhe von 200 bis 300 Euro. In einer anderen Studie werden die zusätzlichen Kosten mit 43 Euro je Messstelle durch den Verband der österreichischen Elektrizitätsversorger angegeben und angeführt, dass nach rein wirtschaftlichen Kriterien die Einführung keinen Sinn ergibt. Weiters muss bei Einführung des Systems erst die diffizile Datenschutzfrage in Österreich gelöst werden.
Erhöhter Energieverbrauch
Bedingt durch die zusätzliche Kommunikation kommt es, verglichen mit einem bisher üblichen Ferraris-Zähler zu einem höheren Eigenverbrauch.
Interessante Folgerung, der
Ferraris-Zähler stellt einen Verbraucher da, welcher jährlich 8.760 h "aktiv" ist (was sich nicht als "Eigenverbrauch" darstellen lässt, aber selbstverständlich in die Kosten "eingearbeitet wird und das völlig intransparent). Ein "elektronischer Zähler" hat selbstverständlich ebenfalls eine "Eigenverbrauch", der allerdings geringer als der de bereits erwähnten
Ferraris-Zähler ist. Wer also selbst weder seine "Smartmeter Daten" weiter bearbeitet, wird keine zusätzlichen "Verbrauch" verursachen. Inwieweit sich die geringeren Verbrauchsdaten des Smartmeter und die damit zusammenhängenden versorgerseitigen Datenaktivitäten eventuell die Verbrauchsdaten der
Ferraris-Zähler überschreiten, dürfte noch völlig offen sein.